Die Ankündigung der Ampelparteien, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einführen zu wollen, hatte viel Aufsehen erregt. Mittlerweile ist es um dieses Vorhaben etwas ruhiger geworden – und das hat möglicherweise seine Gründe. Denn worüber man sich noch nicht so einig zu sein scheint, ist der zeitliche Rahmen, in dem dieses Versprechen umgesetzt werden soll. Ziel von Justizminister Marco Buschmann von der FDP ist, „dass wir im nächsten Jahr so weit sind, dass wir vielleicht den ersten legalen Joint verkaufen können“. Carmen Wegge, SPD-Abgeordnete im Bundestag, hält frühestens 2024 für realistisch. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert (SPD) will sich gar nicht erst zu einer Mutmaßung hinreißen lassen – man solle nicht unterschätzen, „wie komplex die Thematik tatsächlich ist“.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland könnte sich deutlich verzögern.
Und da hat Blienert recht. Zum einen müssen noch zahlreiche Fragen geklärt werden, etwa was die Regelungen im Hinblick auf Jugendschutz und Straßenverkehr betrifft und ob ein Höchstgehalt des psychoaktiven Stoffs THC festgelegt werden soll. Diese Dinge wurden zwar in verschiedenen Anhörungen bereits diskutiert, allerdings noch nicht final in einen Gesetzesentwurf eingefasst. Und selbst wenn dann ein solcher Entwurf formuliert worden ist, muss dieser erst von mehreren Ministerien untersucht und abgesegnet (oder auch abgelehnt) werden. Hauptverantwortlich bei der Cannabis-Legalisierung ist das Gesundheitsministerium, doch auch das Landwirtschaftsministerium (für Fragen des Anbaus), das Justiz-, das Wirtschafts-, das Finanz- und möglicherweise auch das Außenministerium sind in den Prozess involviert. Denn – und hier kommen wir zu dem anderen Problem – die Legalisierung von Cannabis wird von einem völkerrechtlichen Abkommen mit den Vereinten Nationen, der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961, blockiert. Dieser Kontrakt besagt, dass sowohl Drogenanbau- als auch -besitz strafrechtlich verfolgt werden müssen. Zwar ist der Vertrag kündbar, allerdings frühestens zum 1. Januar 2024. Auch in Bezug auf europäisches Recht gibt es Hindernisse. So verbietet das Schengener Abkommen mit der Europäischen Union die Legalisierung von Drogenbesitz. Eben deshalb hat beispielsweise Luxemburg seine Legalisierungs-Bemühungen aufgegeben und vorerst nur den privaten Anbau von Cannabis in kleinen Mengen erlaubt. In Portugal wurde lediglich eine Entkriminalisierung durchgesetzt. Die Niederlande haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, sodass Cannabis zwar in Coffeeshops ge- und verkauft sowie in der Öffentlichkeit konsumiert werden, nicht aber angebaut werden darf. Kanada indessen ignoriert einfach das UN-Abkommen. Was die weiteren Entwicklungen betrifft, heißt es wohl erst einmal abwarten und Hanf-Tee trinken – der enthält nämlich höchstens 0.2% THC und ist somit bereits jetzt völlig legal.
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