EU-Gesetz: Werden Hardware-Wallets abgeschafft?
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EU-Gesetz: Werden Hardware-Wallets abgeschafft?

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Simeon Koch

Seit Jahren ist der Europäischen Union die dezentrale Verwahrung von Kryptowährungen ein Dorn im Auge. Die Speicherung digitaler Vermögenswerte steht im Verdacht, illegale Finanzflüsse, etwa zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zu ermöglichen. Für viele private Anleger bedeutet eine Hardware-Wallet jedoch Schutz gegen die Unsicherheiten im Kryptomarkt – Hacker-Angriffe auf Handelsplattformen wie die ehemals weltgrößte Bitcoin-Börse Mt. Gox (damals wurden mehr als 600 000 Bitcoin aus Kundenkonten gestohlen) oder auch Börsenzusammenbrüche wie jener von FTX Ende 2022, bei dem Milliarden von Anlegermitteln veruntreut wurden, sind eine Bedrohung für zentral verwaltete Einlagen. Mit einem neuen Gesetz treibt die EU nun voran, was sie bereits vor Jahren begonnen hat: Die verschärfte Kontrolle von dezentralen Geldflüssen, die Hardware-Wallets ineffizient machen könnte. Auch eine Obergrenze für Bargeld-Zahlungen steht im Raum.

EU sagt Krypto-Anonymität den Kampf an

Die Überwachung von Geldflüssen im Kryptoraum soll laut EU deutlich engmaschiger werden: Transaktionen ab 1000€ werden nachweispflichtig, wenn sie von außen auf regulierte Börsen eingezahlt werden. Neben persönlichen Daten gilt es dann auch Beweise für den legalen Erwerb der investierten Mittel vorzulegen. Grundlage dafür bietet ein Gesetzesentwurf, der vergangene Woche vom Europäischen Rat und Parlament verabschiedet wurde und Ende 2024 in Kraft treten wird. Während die EU sich davon verspricht, Betrügereien im großen Stil den Geldhahn abzudrehen, regt sich in Anlegerkreisen und auf Social Media Unmut: Die EU-Institutionen werden beargwöhnt, damit nicht nur der Krypto-Selbstverwahrung indirekt den Kampf anzusagen und damit legale Schlupflöcher aus dem Netz der allgemeinen Kontrolle von Finanztransaktionen zu stopfen. Auch wird ihnen vorgeworfen, primär private Anleger ins Visier zu nehmen und überwachen zu wollen.

Bereits im Sommer 2020 hatte die EU-Kommission angekündigt, die Überwachung von Krypto-Transfers zu verschärfen. Schon damals stand ein faktisches Verbot von Hardware-Wallets im Raum, begleitet von kontroversen Diskussionen unter Branchekennern: Während die einen argumentierten, dass niemand Einschränkungen fürchten müsse, der nichts zu verbergen habe, hielten andere dagegen, dass mit der Selbstverwaltung der eigentliche Zweck von Blockchain-Währungen verloren gehe. Vor vier Jahren forderte die EU, dass Transfers von Krypto-Werten wie Bitcoin oder Ethereum nachverfolgt werden können und sämtliche Krypto-Dienstleistungsanbieter persönliche Daten ihrer Kunden sammeln sollten, um anonyme Geldflüsse zu verunmöglichen. Zwar wurde die Nutzung von Hardware-Wallets nun doch nicht explizit untersagt, die Einschränkungen für die Investition und Nutzung von Kryptowährungen sind nichtsdestotrotz tiefgreifend.

„Organisiertes Verbrechen“ für 1000€?

Ende vergangener Woche teilte die EU nun mit, bei der Bekämpfung von Geldwäsche zwischen Rat und Parlament eine „Einigung über strengere Vorschriften“ erzielt zu haben. Konkret gehe es dabei um Teile eines Pakets, „mit dem die EU-Bürgerinnen und -Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden“ solle. Die Einigung werde „dazu beitragen, dass die nationalen Systeme besser für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerüstet und für die Zusammenarbeit abgestimmt ist“, wurde Vincent van Peteghem, belgischer Finanzminister und damit Teil des Entscheidungsgremiums, in einer Stellungnahme zitiert. Laut Peteghem werde dadurch „Betrügern, dem organisierten Verbrechen und Terroristen der Spielraum entzogen, um ihre Erträge über das Finanzsystem zu legitimieren“.

Im Fokus des neuen Gesetzes stehen die sogenannten „Gatekeeper“ von Finanzflüssen, also Marktteilnehmer, die Bargeld-Transaktionen annehmen und verarbeiten. Dabei handelt es sich etwa um Finanzinstitute wie Banken, Vermögensverwaltungsdienste oder eben Handelsplattformen für dezentrale digitale Währungen. Dass die EU gerade auf Kryptobörsen ein zentrales Augenmerk legt, zeigt sich in der expliziten Erwähnung der Branche: „Die neuen Vorschriften werden für den Großteil des Krypto-Sektors gelten“, heißt es in einer Presseaussendung, „sodass alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gezwungen sind, Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden umzusetzen“. Dazu zähle, „Fakten und Informationen über ihre Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden“ – und zwar ab einem Transaktionswert von 1000€.

Bargeld-Zahlungen über 10 000€ verboten

Dezidiert seien dabei „zusätzliche Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen mit selbstverwalteten elektronischen Geldbörsen vorgesehen“ – also Hardware-Wallets. Betroffen sind davon aber nicht nur digitale Zahlungen. Auch eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen wird mit der nun beschlossenen Gesetzgebung geltend: Für Barzahlungen soll ab Ende des Jahres eine EU-weite Obergrenze von 10 000€ gelten – „Mitgliedsstaaten werden jedoch, soweit sie dies wünschen, eine niedrigere Obergrenze festlegen können“, hieß es seitens der EU. In Deutschland existierte ein solches Limit bisher nicht, etwa beim Kauf von Edelmetallen ab 2000€ muss der Händler aber schon jetzt die Identität des Kunden feststellen. Andere EU-Staaten regulieren Bezahlungen mit Bargeld schon länger. So gilt in Belgien eine Obergrenze von 3000€ für Waren und Dienstleistungen, in Frankreich liegt sie bei 1000€. Ausgenommen sind davon zumeist Geschäfte zwischen Privatpersonen, etwa bei Autokäufen.

Für den Kryptomarkt ist die starke Regulierung von Hardware-Wallets entscheidend. Transaktionen könnten durch die Nachweispflicht langwierig und umständlich werden, die neue Regelung setzt also negative Anreize – laut Kritikern, um Privatpersonen von der Nutzung dezentraler Vermögensverwahrung abzuhalten. Zwar sind die verschärften Kontrollmaßnahmen nur auf EU-regulierten Kryptobörsen zu erwarten, auf ausländische Anbieter auszuweichen dürfte aber mindestens genauso kompliziert werden. Laut EU-Verlautbarung seien „bei gelegentlichen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Drittländern mit hohem Risiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen“ anzuwenden, wenn „die nationalen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in diesen Ländern aufgrund von Schwachstellen eine Gefahr für die Integrität des EU-Marktes darstellen“.

Fördern Krypto-Regulierungen die Akzeptanz?

Diese Schwachstellen wurden nicht näher definiert, Offshore-Börsen aus Ländern mit kryptofreundlichen Gesetzen sind davon aber wohl betroffen. Auch die Abwicklung über ausländische Banken wird demnach erschwert: „Der Rat und da Parlament haben für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen auch spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen eingeführt“ – vereinfacht erklärt: Wer Geld von ausländischen Börsen in die Europäische Union oder von einer EU-regulierten Börse auf ein ausländisches Bankkonto transferiert, muss mit besonders minutiöser Kontrolle rechnen. Dazu wurden in jedem Mitgliedsstaat zentrale Meldestellen eingerichtet, die „umgehenden und direkten Zugang“ zu entsprechenden Informationen der Nutzer erhalten, darunter „Steuerinformation, Informationen über Gelder und andere Vermögenswerte, die aufgrund gezielter finanzieller Sanktionen eingefroren wurden. „Fester Bestandteil“ dieser Maßnahmen sei dabei „die Anwendung der Grundrechte“.

Und erneut scheiden sich die Geister an der EU-Entscheidung, viele Marktbeobachter sind skeptisch. Der neue bürokratische Aufwand sei besonders für kleine Krypto-Unternehmen ein Todesstoß, argumentieren Gegner der neuen Richtlinien. Darunter leide in Sachen Krypto-Technologie vor allem der Standort Europa. Für Nutzer werde das von verzögerten Transaktionen bis hin zu eingefrorenen Konten massive Unwägbarkeiten mit sich bringen, außerdem wird befürchtet, dass Hardware-Wallets künftig ohne entsprechende Identifikationsverfahren überhaupt nicht mehr nutzbar sein könnten. Regulierungs-Unterstützer halten dagegen, dass stärkere Kontrolle dem Kryptomarkt zum Durchbruch verhelfe, weil die Nutzung endlich einen weitreichenden regulatorischen Rahmen erhalte und deshalb weitere Anerkennung erfahre. Wie es weitergeht, ist, abgesehen vom geplanten Inkrafttreten des Gesetzes Ende 2024, noch nicht abzusehen. Kaum bezweifelt wird im Kryptomarkt allerdings, dass seine Flaggschiffe Bitcoin und Ethereum sowie die vielversprechendsten Altcoin-Projekte eine lukrative Zukunft vor sich haben. Updates zur Kursentwicklung und profitablen Einstiegsmöglichkeiten auf diesen und vielen anderen Märkten bieten unsere regelmäßigen Analysen.

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Simeon Koch

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