Teil II: Einlagensicherung in Deutschland – alles, was Sie wissen müssen!
#Finanzbildung

Teil II: Einlagensicherung in Deutschland – alles, was Sie wissen müssen!

Author

Patrick May

Im ersten Teil dieser Reihe haben wir erklärt, wie der Schutz der Kundeneinlagen durch gesetzliche und freiwillige Einlagensicherungssysteme gewährleistet wird. Die Einlagensicherung ist ein zentraler Aspekt der Finanzmarktinfrastruktur, der den Schutz von Bankkunden und das Vertrauen in das Finanzsystem gewährleistet. In Deutschland ist die Einlagensicherung durch eine Kombination von EU-weiten und nationalen Systemen organisiert. Doch wie steht es um die Einlagensicherung für Auslandsbanken und wie ist es mit Theorie und Praxis? Darum soll es in diesem Artikel gehen.

Grundlegend gilt, dass gemäß der EU-Einlagensicherungsrichtlinie innerhalb der EU eine einheitliche Haftungsgrenze von 100 000€ besteht. Dabei muss beachtet werden, dass die Garantien der verschiedenen Sicherungseinrichtungen in Deutschland prinzipiell nicht für ausländische Banken zählen. Normalerweise sind ausländische Banken an ihre eigenen Einlagensicherungssysteme gebunden. Die rechtliche Grundlage für das Einlagensicherungssystem in Deutschland besteht aus zwei Gesetzen: dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) und dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Diese Gesetze gelten dabei aber für alle Banken, einschließlich Tochtergesellschaften ausländischer Banken, die sich in Deutschland befinden. Gemäß diesen Bestimmungen sind Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von 100 000€ pro Einleger abgesichert. Diese Einlagensicherung erstreckt sich sowohl auf Einlagen in Euro als auch auf Einlagen in anderen Währungen.

Auch Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Banken mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unterliegen in Deutschland der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Hierbei sind Einlagen ebenfalls bis zu einer Höhe von 100 000€ pro Einleger abgesichert, genauso wie bei deutschen Banken. Gemäß dem Kreditwesengesetz besteht für jede Auslandsbank, unabhängig von ihrer Struktur als Zweigstelle, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die Verpflichtung, ihre Kunden über das Einlagensicherungssystem, dem sie angehört, zu informieren. Dies erfolgt durch die Bereitstellung eines Informationsbogens sowie entsprechender Hinweise auf den Kontoauszügen.

Einlagensicherung und Bankeninsolvenz: Theorie und Praxis

In der Theorie sollte die Einlagensicherung im Falle einer Bankeninsolvenz reibungslos funktionieren: Die betroffenen Einleger würden bis zu dem garantierten Betrag entschädigt und die Einlagensicherungssysteme würden die Kosten der Insolvenz entsprechend tragen. In der Praxis kann jedoch eine Reihe von Problemen auftreten. So hängt die Wirksamkeit der Einlagensicherung von der finanziellen Stärke der Einlagensicherungssysteme ab. Jetzt stellt sich also die Frage nach der finanziellen Kapazität der Einlagensicherungsfonds, da die Entschädigung der Anleger ja über dieses Sicherungsmedium kommt und nicht vom Staat, wovon viele ausgehen. Lassen Sie uns dies an einem kurzen Beispiel erörtern: Die Einlagensicherung verhält sich ähnlich wie ein Erste-Hilfe-Kasten. Sie ist genau das, was man braucht, wenn man sich den Finger geschnitten hat, aber wenn es eine umfangreichere Verletzung gibt, reicht sie nicht aus. Und was passiert, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt? Dann rufen wir den Krankenwagen! Im Bankwesen entspricht dies – auch wenn es von der Politik nicht so gewollt ist – dem Einsatz des Staates.

Zunächst einmal muss man hier festhalten, dass es sehr ungleiche Dimensionen zwischen den Volumen der nationalen Fonds und den Bankeneinlagen gibt. Allein die Kundeneinlagen einer deutschen Großbank reichen aus, um die Kapazität des deutschen Einlagensicherungsfonds um ein Vielfaches zu übersteigen. Hier sei gesagt, dass ein direkter und derartiger Vergleich nicht ganz korrekt wäre, da nicht alle Gelder der Einlagensicherung unterliegen. Betont werden sollte aber eben, dass die Rolle des Staates im Gefüge der nationalen Einlagensicherungssysteme dennoch von großer Bedeutung ist. Durch gezielte Kommunikation können so, wie etwa zu Beginn der Finanzkrise, zielgerichtete Statements veröffentlicht werden, um das Vertrauen der Einleger in die Banken wieder zu stärken. In außergewöhnlichen Situationen besteht obendrein die Möglichkeit, dass Banken verstaatlicht werden, um eine unkontrollierte Insolvenz und die damit verbundene Ansteckungsgefahr für andere Banken zu verhindern. Auch kann der Staat in diesem Falle direkte finanzielle Unterstützung leisten, weshalb ihm im Falle einer Bankenpleite also eigentlich ein ganzes Arsenal an Möglichkeiten zur Verfügung steht.

Die gesetzliche Einlagensicherung ist also unerlässlich für das Vertrauen der Bürger in das Bankensystem, aber ihre Effektivität hängt entscheidend von der Rolle des Staates ab. Nur durch staatliche Unterstützung und Regulierung kann die Einlagensicherung ihre volle Wirkung entfalten und die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten. Letztendlich sollte man als Investor verstehen, dass Spareinlagen faktisch Kredite darstellen, die man der Bank gibt. Mit jedem Kredit ist ein gewisses Ausfallrisiko verbunden, welches durch Zinsen kompensiert wird. Daher bieten weniger stabile Banken oft höhere Zinssätze als solche, die effizient wirtschaften.

Wie kann man sich schützen? 

Der erste Schritt, um sicherzugehen, dass das eigene Geld geschützt ist, besteht darin, zu überprüfen, ob Ihre Bank am deutschen Einlagensicherungssystem teilnimmt. Gemäß EU-Recht sind Einlagen bis zu 100 000€ pro Person und pro Bank durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Wenn Sie mehr als diese Summe anlegen möchten, sollten Sie überlegen, Ihr Geld auf verschiedene Banken zu verteilen, um den Schutz zu maximieren. Bedacht werden muss, dass nicht alle Arten von Einlagen geschützt sind. Die Einlagensicherung gilt in der Regel für Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten. Andere Anlageformen wie Aktien, Fonds oder Anleihen fallen nicht unter das Einlagensicherungssystem.

Es mag also verlockend sein, den Glauben an die Stabilität unseres Finanzsystems zu bewahren und zu hoffen, dass keine Probleme auftreten. Aber was ist, wenn doch? In diesem Fall dürfte es lohnenswert sein, das eigene Geld in verschiedene Anlageklassen zu diversifizieren, wie beispielsweise in Aktien, Anleihen, Edelmetalle oder Immobilien. Als Anleger kann man die Unsicherheit grundlegend nie vollständig beseitigen – und dies sollte auch nicht das primäre Anliegen sein. Schließlich sind Zinsen und Renditen die Belohnung für das eingegangene Risiko. Das Ziel sollte es sein, das Portfolio so zu gestalten, dass trotz aller Unsicherheiten die Insolvenz einer Bank oder gar mehrerer Banken einen selbst nicht in den Ruin treibt. Gestalten Sie Ihr Portfolio so, dass es gegen alle Unvorhersehbarkeiten der Zukunft gerüstet ist, unabhängig davon, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich sie im Moment erscheinen mögen. Anhaltspunkte dafür liefern wir Ihnen auf täglicher Basis hier.

Author

Patrick May

Schlagzeilen

Es wurde noch keine Einwilligung erteilt.

Du musst zuerst zustimmen, um Inhalte von TradingView zu sehen.