Es wird immer wieder proklamiert, dass die private Vorsorge wichtig sei. Ja, ist sie auch, weil das Rentensystem nicht durchdacht genug ist, um für einen gesicherten Ruhestand zu sorgen. Verlässt man sich nur auf seinen riesigen Rentenbeitrag, den man einzahlt, so steht man am Ende nach Jahren des Ackerns ohne Perspektive da – und versteuert wird das Ganze auch noch.
Okay, dann machen wir mal private Vorsorge – kein Problem. Denkt man! Denn einmal ein paar Euros auf der hohen Kante, merkt man, wie schwer es einem überhaupt gemacht wird. Zum einen setzt einem die Inflation ordentlich zu, zum anderen sind die klassischen Sparprodukte der Hausbanken ein reines Verlustgeschäft. Also muss man anlegen. Wenn man nicht gerade ein HKCM-Abo hat, wird es nochmal schwieriger. Jedenfalls muss man beim Anlegen auf seine Kapitalerträge 25% Steuern zahlen. Dass dies auch in anderen Ländern ohne Steuern geht, oder zumindest nur auf Dividenden und/oder Zinserträge, zeigt ein Blick nach Großbritannien, Belgien, Spanien oder Frankreich. Auf diese 25% kommen dann in Deutschland noch der Solidaritätszuschlag, und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer.
Angesichts der Steuerlast wird dem fleißigen Sparer, der ja auch schön für seine Vorsorge selbst sorgen muss, als nette Geste ein Sparer-Pauschbetrag zugeschrieben. Sage und schreibe 801€ darf man als Lediger an Kapitalerträgen jährlich einfahren, ohne Steuern zu zahlen. Bei Ehegatten sind es 1602€. Die meisten Anleger kommen schnell über diese Grenze und zahlen entsprechend die Steuern. Das sieht auch die Bundesregierung so und erhöht zum 1. Januar die Freibeträge auf 1000€ für Ledige und 2000€ für Ehepaare. Ob das reicht? In Anbetracht der wirtschaftlichen Lasten ist diese Anhebung fast schon eine Frechheit.
Man muss aktuell einfach Geld investieren, um den Wertverfall durch die Inflation zu stoppen – wenn denn am Ende des Monats etwas übrigbleibt. Wer einfach nur spart, macht derzeit schon ohne Zutun fast 10% Minus. Anstatt weitere Reize zu setzen und die private Vorsorge zu erleichtern, dümpelt die Freibetragsgrenze unwesentlich über dem ursprünglichen – ohnehin bereits geringen – Betrag. Wenigstens diesen Stein, der sowieso proaktives Verhalten erfordert, hätte man aus dem Weg räumen können. Hier besteht jedenfalls ordentlich Handlungsbedarf!
Übrigens: Handeln sollten auch Sie im Hinblick auf den Pauschbetrag, denn wenn Sie den Antrag für diese Freibeträge nicht rechtzeitig einreichen, verfällt das Recht auf die steuerfreien Bezüge für das jeweilige Jahr!




