Eine altbekannte Stammtischanalogie, die oft in auf unterentwickeltem geschichtlichem Wissen basierenden Diskussionen angewandt wird, ist die der Kernspaltung, welche ja auch zur Erfindung der Atombombe führte. „Das war ja eigentlich für was Gutes gedacht. Für die Energie und so“. Alles Papperlapapp – wer so etwas erfindet, weiß, was man damit anstellen kann. Auch in der Wirtschaft gibt es eine solche Atombombe. Gut, man muss zugeben, dass fast jede Unterkategorie der Wirtschaft ein immens destruktives Mittel hat.
Die Waffe, auf die wir heute eingehen möchten, findet Anwendung in der internationalen politischen Ökonomie und heißt „Investor-State Dispute Settlement“ oder kurz ISDS. Es ist technisch gesehen ein juristisches Element von internationalen Wirtschaftsabkommen, welches den Schutz von Investoren im Land des jeweiligen Abkommenspartners garantieren soll. Mit Investoren sind aber alle gewerblichen Akteure gemeint, da Unternehmen ja durch ihre Tätigkeit im Ausland ja praktisch in das andere Land investieren. ISDS können wir anhand eines Beispiels so verstehen: Wenn Land A und Land B ein Freihandelsabkommen abschließen und ein Investor aus Land A in Land B einen Wettbewerbsnachteil gegenüber einheimischen Investoren erfährt, ermöglicht ihm die ISDS-Regelung, eine Entschädigung zu beantragen.
In der Theorie dient dieses Konstrukt dazu, dass alle Investoren aus den Ländern der Abkommenspartner innerhalb der Territorien der Abkommenspartner unter den gleichen Bedingungen wirtschaften können. Während man in institutionalisierten Sphären, wie der EU, solche aufkommenden Dispute an einem Gericht mit neutralem Mandat löst, so haben weniger gefestigte Wirtschaftspartner keinen neutralen Grund, auf dem man diese Dispute lösen kann. Unter ISDS-Regelungen kann dann ein Schiedsgericht bezüglich des Disputs eingerichtet werden, welches dann ein bindendes Urteil spricht. Hört sich doch prima an, oder? Klar, bis man Kernspaltung und Dynamit in der Waffenindustrie angewandt hat, waren das ja auch super großartige Erfindungen.
Die Realität von ISDS-Klauseln und deren Anwendung läuft aber oft ganz anders ab – es folgen ein paar Beispiele. 2015 entschied die kolumbianische Regierung, dass der Verkauf des Medikaments „Glivec“ einer Linzenz unterliegen muss, die der Staat an Pharmaunternehmen vergibt. Bis dahin hatte der Schweizer Konzern Novartis ein Monopol auf den Vertrieb des Medikaments. Glivec ist ein essenzieller Bestandteil der Leukämiebekämpfung und wurde auch 2015 als essenzielles Mittel eingestuft. Obwohl die jährlichen Produktionskosten von Glivec bei rund $180 lagen, verkaufte Novartis diese für jährlich $19 819, was dem Doppelten des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Kolumbianers entspricht. Glivec-Verkäufe machten 10% des Jahresumsatzes von Novartis in 2015 aus. Um das Mittel erschwinglicher für Leukämiepatienten zu machen, wollte die Regierung das Monopol brechen. Die Schweiz drohte direkt mit der Anwendung der ISDS-Klausel, was für Kolumbien Entschädigungen in Milliardenhöhe bedeutet hätte. Die Schweiz holte sich sogar Hilfe von den USA, die drohten jährliche Hilfszahlungen von knapp einer halben Milliarde US-Dollar einzustellen.
Ein weiteres dunkles und womöglich das größte Kapitel des ISDS-Abgrunds ist das der nordamerikanischen Minenunternehmen. Viele dieser Minenunternehmen beantragen die Erschließung von Abbaugebieten in Lateinamerika. Dabei stellen sie Schätzungen auf, wie viel Gold, Silber, Diamanten und andere Rohstoffe dort vermutlich gefördert werden könnten. Jedoch werden diese Abbaugebiete bewusst so gewählt, dass sie in Naturschutzgebieten oder geschützten Reservaten von Einheimischen liegen. Dass beide um jeden Preis geschützt werden müssen, wissen Sie, ich, die Heimatstaaten dieser Gebiete und die Minenunternehmen. Dementsprechend werden oftmals keine Genehmigungen zum Start der Projekte erteilt.
Die Unternehmen bringen dann diese Förderverbote direkt zum Schiedsgericht unter der relevanten ISDS-Regelung. Laut der Organisation „Mining Watch“ betrafen ein Drittel der ISDS-Verfahren von Minenunternehmen Gebiete von Einheimischen, wobei sogar neun Unternehmen nur Briefkastenfirmen waren, die keine einzige Mine betreiben. 50 Prozent der untersuchten Fälle entstanden auf Basis von Umweltbedenken, wobei 15 solcher Briefkastenfirmen klagten. Dabei klagen diese Firmen, dass sie durch das Verwehren der Fördererlaubnis künftige Gewinne nicht realisieren könnten und verlangen deshalb Entschädigungen in Milliardenhöhe für Gewinne, die sie mutmaßlich erzielt hätten, wenn sie denn dort gegraben hätten. Die Schiedsgerichte werden dann oftmals spontan in den nordamerikanischen Staaten ohne lateinamerikanische Beteiligung eingerichtet, weil die politische Kraft der lateinamerikanischen Staaten einfach nicht ausreicht, um einen fairen Prozess zu erzwingen. So müssen diese Staaten teilweise astronomische Summen an Betrüger im Norden zahlen – ganz legal.
Wollen Sie mal ein etwas greifbareres Beispiel hören? Wir überspringen jetzt mal die etlichen Verfahren mit Tabakkonzernen, die ganze Staaten mit Rückenwind der ISDS-Klauseln in die Knie gezwungen haben. Nach der Atomkatastrophe in Fukushima im Jahre 2011 hatte die Bundesregierung den Atomausstieg mit einer Änderung des Atomgesetzes beschleunigt und die Betriebslizenzen von einigen Atomkraftbetreibern entzogen. Das Problem ist, dass einige Monate zuvor in 2010, ein fester Zeitplan für den Atomausstieg festgelegt wurde und sich die Energiekonzerne dementsprechend ausgerichtet hatten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall AB verlangte auf den Entzug der Betriebserlaubnis eine Entschädigungssumme von rund 4.7€ Milliarden vom deutschen Staat. Dies tat Vattenfall direkt über das Verfassungsgericht, aber auch im juristischen Rahmen der International Energy Charter. Somit verlangt ein ausländisches Unternehmen Entschädigungen für potenzielle Verluste, die durch das Vertreten des eigenen nationalen Interesses entstanden wären.
Das Schiedsverfahren zwischen dem schwedischen Energiekonzern Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg ist offiziell beendet worden. Diese Entscheidung wurde vom Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben. Als Teil der Einigung erhält Vattenfall eine Entschädigungszahlung von 1.425€ Milliarden von der Bundesregierung. Dieses Verfahren, das vor dem Internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) anhängig war, wurde am 1. November 2021 nach einvernehmlichen Erklärungen beider Seiten abgeschlossen.
Dieser Prozess hat in diesen Jahren Millionen an Steuergeld gekostet. Während sich Deutschland noch relativ gut gegen Schweden verteidigen kann, haben es schwächere Staaten gegen deutlich mächtigere Staaten sehr schwer ihr Nationalinteresse zu verteidigen. Das Resultat ist wirtschaftliche Ausbeutung der allerdreckigsten Art. Wann immer Sie also ISDS lesen, ist statt einem genauen Blick auf die Sache schon eher ein weiter Bogen um dieses Konstrukt zu empfehlen.




