EU-Gericht kippt Gebühren für Meta und TikTok
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EU-Gericht kippt Gebühren für Meta und TikTok

Author

Esma Sakalli

Die wichtigsten Punkte 

Das EU-Gericht in Luxemburg hat Meta und TikTok am 10. September einen Teilerfolg zugesprochen. Die Richter beanstandeten, dass die EU-Kommission die Aufsichtsgebühren nach dem Digital Services Act auf einer falschen rechtlichen Grundlage festgesetzt hatte. Inhaltlich bestätigte das Gericht jedoch die Berechnung der Abgaben, sodass beide Plattformen vorerst weiterzahlen müssen. Die Kommission hat nun zwölf Monate Zeit, das Verfahren formell nachzubessern.

Formfehler in Brüssel, doch Meta und TikTok kommen nicht davon

Am 10. September hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg ein Urteil gefällt, das Meta und TikTok in Schlagzeilen brachte – und zugleich die Arbeit der EU-Kommission in den Fokus rückte. Streitpunkt sind die Aufsichtsgebühren, die die Kommission seit Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) von sehr großen Plattformen erhebt. Facebook, Instagram und TikTok gehören zu dieser Gruppe und müssen jährlich Millionenbeträge zahlen, um die Kosten der Kontrolle durch Brüssel zu decken.


Die Luxemburger Richter gaben den Unternehmen nun teilweise recht: Die Kommission habe die Abgaben auf einer falschen Rechtsgrundlage festgelegt, nämlich per Beschluss statt per delegiertem Rechtsakt. Diese formale Schwäche zwingt Brüssel dazu, das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten zu korrigieren. Doch die Richter stellten ebenso klar: Grundsätzlich sind die Gebühren zulässig, ihre Berechnung ist korrekt – die Zahlungspflicht bleibt also bestehen.

Der Streit um die Aufsichtsgebühren

Die Kontroverse dreht sich um mehr als nur Paragraphen. Der DSA verpflichtet große Plattformen, illegale Inhalte schneller zu entfernen, Desinformation einzudämmen und Transparenzberichte vorzulegen. Die Aufsicht über diese Pflichten verursacht erhebliche Kosten, die die EU-Kommission nicht allein tragen will. Deshalb wird die Höhe der Abgabe an der durchschnittlichen Zahl monatlich aktiver Nutzer bemessen. Meta und TikTok hatten argumentiert, dass die Kommission für diese Berechnungen auf Daten Dritter zurückgegriffen habe und damit die Grundlage der Bescheide unsauber sei.

Das Gericht bestätigte zwar, dass die Methodik solide sei, monierte jedoch die Form: Eine solche Abgabe brauche eine klare rechtliche Basis, nicht nur verwaltungstechnische Beschlüsse. Rückzahlungen bereits gezahlter Beträge lehnten die Richter ab. Damit bleibt der finanzielle Druck für die Plattformen bestehen, auch wenn die Kommission gezwungen ist, ihr Vorgehen auf robustere Beine zu stellen.

Meta und TikTok zwischen Teilerfolg und Pflichten

Für Meta und TikTok bedeutet das Urteil ein klassischer Teilerfolg: juristisch ein kleiner Sieg, praktisch jedoch keine Entlastung. Meta nutzte die Gelegenheit, auf eine weitere Schwäche hinzuweisen – nämlich dass aktuell selbst sehr große Plattformen von Zahlungen ausgenommen sein können, wenn sie Verluste ausweisen. Aus Sicht des Konzerns führt das zu einer ungleichen Lastenverteilung, da profitablere Unternehmen überproportional zahlen müssen. Auch TikTok begrüßte die Entscheidung, sprach aber offen an, dass man die Abgaben weiterhin leisten werde.

Für die EU-Kommission ist das Urteil weniger eine Niederlage als eine Mahnung: Die Instrumente des DSA sind rechtmäßig, müssen aber formell präziser gefasst werden. Dass Verstöße mit Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können, verdeutlicht die Brisanz. So zeigt das Luxemburger Urteil vor allem eines: Der Weg zur Regulierung der digitalen Giganten ist juristisch anspruchsvoll, doch die Richtung bleibt klar – die großen Plattformen sollen die Kosten ihrer Aufsicht tragen.

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Esma Sakalli

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