Ein Börsengang oder Börsendebüt wird oft auch IPO genannt, was eine Abkürzung für das englische „Initial Public Offering“ ist und dementsprechend so viel bedeutet wie „erstes öffentliches Angebot“. Denn der Börsengang meint den Entschluss eines Unternehmens, seine Aktien der Öffentlichkeit zum Kauf anzubieten – auf einem organisierten Kapitalmarkt. Die Gründe für diesen Entschluss liegen meist im finanziellen Bereich, das Unternehmen möchte also neues Kapital gewinnen. Doch auch der Wunsch nach einer größeren Präsenz in der Öffentlichkeit kann eine Rolle spielen. Was muss ein solches Unternehmen also tun, um an der Börse notieren zu können?
Was sind die Voraussetzungen für den Börsengang?
Zunächst einmal: Nicht jede beliebige Firma kann einfach so an die Börse gehen. Sie muss zumindest eine Aktiengesellschaft (AG), eine Europäische Gesellschaft (SE) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sein oder eben in eine solche umgewandelt werden. Zudem ist das Börsendebüt ein zeit- wie auch kostenintensiver Prozess, für den in der Regel unabhängige IPO-Berater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte engagiert werden müssen, und der im Durchschnitt ein Jahr in Anspruch nimmt.
Wie läuft der IPO-Prozess ab?
Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, an der Börse zu debütieren, muss es sich zunächst einem Börsenreifetest durch den IPO-Berater unterziehen, der eine eingehende Branchen-, Produkt- und Wettbewerbsanalyse einschließt. Dabei werden die finanzielle Lage der Firma beleuchtet, ihre Stärken und Schwächen herausgearbeitet und ein Peergroup-Vergleich zu anderen bereits börsennotierten Unternehmen angestellt.
Anschließend müssen die Aktionäre die Kreditinstitute auswählen, die den Börsengang betreuen sollen. Dazu finden Gespräche und Rundgänge mit verschiedenen Banken statt, bei denen diese sich ein umfassendes Bild von dem Unternehmen und seinen Zukunftsplänen machen können. Dann folgt der sogenannte Beauty Contest, bei dem sich die Banken um die Führungsrolle in dem Konsortium bewerben, das schließlich den Börsengang leiten soll. Sie machen dazu Vorschläge für die Preise und Konditionen der Aktien und das Unternehmen wählt seinen Favoriten. Das Banken-Konsortium führt anschließend eine Due-Diligence-Prüfung durch, um die Firma auf mögliche Risiken und Potenziale zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden zwar später nicht veröffentlicht, bilden aber die Grundlage sowohl für das Konzept, mit dem zukünftig um Investoren geworben wird (Equity Story), als auch für den rechtlich verbindlichen Börsenprospekt, den alle Investoren erhalten. Der wiederum ist Voraussetzung für den Zulassungsantrag bei der ausgewählten Börse.
Schließlich legt das Banken-Konsortium den IPO-Preis fest. Dazu werden Finanzstudien (Research-Reports) erstellt, die das Unternehmen im Hinblick auf Marktstellung und -potenzial sowie Historie und Risiken analysieren. So wird der Börsenwert errechnet, aus dem sich dann der Emissionspreis ableitet. Dieser wird in der Regel in Form einer Preisspanne verkündet, kann aber auch als Festpreis bestimmt oder durch ein Auktionsverfahren mit potenziellen Anlegern (Niederländische Auktion) ermittelt werden.
Steht die Emissionspreisspanne fest, kann das Bookbuilding-Verfahren beginnen. Dabei können sich interessierte Aktienkäufer melden und müssen verpflichtend festlegen, wie viele Aktien zu welchem Maximalpreis sie erwerben möchten. Dieser Vorgang wird Zeichnung genannt und die Frist, innerhalb welcher er stattfinden muss, entsprechend Zeichnungsfrist. Parallel dazu läuft meistens bereits die Phase der Roadshow, in welcher das Unternehmen versucht, seine Bekanntheit in der Öffentlichkeit durch Werbungen und Kommunikation mit der Presse zu steigern. Nach der Zeichnungsfrist erfolgt schließlich die Zuteilung der Aktien und der Emissionspreis wird endgültig festgelegt. Damit kann der Börsenstart beginnen.
Andere Möglichkeiten für Unternehmen, an die Börse zu kommen
Neben dem klassischen Weg gibt es auch andere Möglichkeiten, wie ein Unternehmen an die Börse kommen kann. Bei der direkten Notierung beantragt ein Unternehmen die Zulassung zur Börsennotierung direkt bei einer zuständigen Börse. Dabei werden dann keine neuen Aktien emittiert, sondern die Aktionäre bieten ihre bereits bestehenden Aktien der Öffentlichkeit zum Kauf an, wobei sich der Preis aus Angebot und Nachfrage am ersten Handelstag ergibt. Da hier weder IPO-Berater noch ein ganzes Banken-Konsortium benötigt werden, ist dieses Verfahren deutlich schneller und günstiger als klassische IPOs. Dies empfanden beispielsweise die Firmen Spotify und Slack so und entschieden sich 2018 und 2019 für diese Variante.
Eine weitere Option ist Reverse Takeover, auch Reverse IPO oder Börsengang durch die Hintertür genannt. Dabei übernimmt ein bereits börsennotiertes Unternehmen ein nicht notiertes. Es führen also zwei Unternehmen ihre Aktien mittels Fusion zusammen und bieten sie öffentlich zum Kauf an.
Der Weg an die Börse ist also lang und schließt eine gründliche – nicht nur finanzielle – Überprüfung des debütierenden Unternehmens ein. Dafür winkt neues Kapital, das in Wachstum und Bonität investiert werden kann, sowie eine größere Präsenz und damit Attraktivität in der Öffentlichkeit. Und auch die Aktionäre haben mehr Möglichkeiten, mit ihren Anteilen zu handeln.




