Das EU-Vermögensregister wurde erstmals im Jahr 2021 ins Gespräch gebracht und betrifft per se alle Bürger, die innerhalb der Grenzen der Europäischen Union leben und im Besitz eines gewissen Vermögens sind. Vordergründig sollen damit Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindert werden. Ein konkreter Anlass ergab sich, als im Zuge des Ukraine-Krieges die Sanktionen gegen Russland erhoben wurden und sich die Schwierigkeit zeigte, die Vermögenswerte russischer Oligarchen zu identifizieren und letztlich einzufrieren. Daraufhin beauftragte die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie, die zeigen soll, welche Informationen bereits in den Mitgliedstaaten erfasst werden, wie ein solches Register umgesetzt werden könnte und wie die Daten über Immobilien, Bankkonten und anderer Vermögenswerte zentral gesammelt werden können. Derzeit ist der Zugang zu bestehenden Registern, wie etwa Grundbüchern oder Handelsregistern, oft fragmentiert und über verschiedene EU-Mitgliedsstaaten hinweg verteilt.
Was soll alles erfasst werden?
Das Vermögensregister ist als zentrales Datenbankregister geplant, in dem die Informationen verschiedener Register der Mitgliedsstaaten zusammenlaufen sollen. Dazu zählen unter anderem: Die Grundbücher, die Informationen über die Eigentümer, die Größe und den Wert von Immobilien preisgeben. Die Fahrzeugregister, die Daten über den Besitz von Fahrzeugen, Booten oder Flugzeugen liefern. Die Handelsregister, die den Besitz von Unternehmen oder Firmenbeteiligungen offenlegen. Finanzinstrumente, wie Aktien, Wertpapiere und Anleihen sowie die Bankkontenregister, in denen Daten über Bankkonten und deren Besitzer zusammenlaufen. Auch auf die Kontostände und die Transaktionen soll zugegriffen werden können. Ferner sollen auch Edelmetalle, Kryptowährungen und Kunstgegenstände erfasst werden.
Voraussichtlich werden die Vermögenswerte einzeln betrachtet und nicht in ihrer Gesamtsumme, soll heißen: In das Vermögensregister sollen alle Gegenstände aufgenommen werden, sobald sie jeweils den Wert von 200 000€ überschreiten. Somit dürfte schon ein Großteil der deutschen Eigenheimbesitzer in dieses Register fallen, ebenso wie jene, deren Firmenbesitz oder Aktien- respektive Krypto-Depot einen höheren Wert als 200 000€ aufweist. Die Hauptnutzer des Vermögensregisters sollen die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten werden, damit diese schneller auf Fälle von Finanzkriminalität reagieren können.
Welche Gefahren zeichnen sich ab?
Es ist ohne Zweifel ein enormer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Dass diese sensiblen Daten bisher einem besonderen Schutz unterliegen, kommt nicht von ungefähr. Nur allzu leicht kann ein Zugang zu diesen Informationen zu einem Missbrauch führen. Zudem wird jede Person, die in irgendeiner Form auf einen Vermögenswert von über 200 000€ kommt, gewissermaßen unter Generalverdacht gestellt. Selbst dann, wenn dieser Wert vollkommen ehrlich erarbeitet oder gar geerbt wurde. Die Unschuldsvermutung wäre damit passé, da der Staat de facto jeden Bürger mit dem entsprechenden Vermögenswert misstrauisch gegenübersteht und in ihm einen potenziellen Geldwäscher, Steuerhinterzieher oder Finanzbetrüger sieht. Es ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat, der das teils schon angespannte Verhältnis zwischen den Bürgern auf der einen und den staatlichen Institutionen auf der anderen Seite mit zusätzlichem Argwohn füttern könnte.
Die große Versuchung
In Zeiten von Finanzkrisen, staatlichen Haushaltsengpässen und leeren Staatskassen könnten Regierungen nur allzu leicht in die Versuchung geraten, sich an diesen Vermögenswerten zu „bedienen“ und dies über Steuern und Vermögensabgaben zu rechtfertigen. Anfangs vielleicht nur mit kleinen Beträgen, um keinen Aufruhr zu erwecken, immerhin würde das ja nur die „Wohlhabenden“ treffen. Doch dann könnte auch sehr schnell eine jährliche Zahlungsverpflichtung ins Haus flattern. Diese müsste von den Regierenden nur gut genug verkauft und der Neidreflex der weniger Vermögenden nur gut genug bespielt werden. Immerhin wird die Diskussion um eine Vermögenssteuer regelmäßig in den Talkshows besprochen und auch während der Corona-Krise war eine einmalige Vermögensabgabe im Gespräch. Es ist auch keineswegs gesagt, dass es „nur“ bei der Summe von 200 000 Euro bei den Vermögenswerten bleiben wird. Die Fälligkeit des Spitzensteuersatzes wurde im Laufe der Jahre auch immer weiter heruntergesetzt. In den 1960er Jahren musste man ein jährliches Einkommen von etwa 250 000 Deutsche Mark erreichen, heute greift der Spitzensteuersatz bereits bei rund 59 000€.
Wer wären die Leidtragenden
Zudem würde wie so oft der Mittelstand in den Fokus geraten. Vor allem Eigenheim- und Firmenbesitzer. Letztere müssten sich mit weiteren Compliance-Kosten herumschlagen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand betreiben, um ihre Sach- und Vermögenswerte zu bemessen und das, bei den ohnehin schon erdrückenden bürokratischen Aufwänden. Die Superreichen hingegen könnten ihre Vermögenswerte umschichten, ins Ausland transferieren oder einfach das Land verlassen, wodurch eine erneute Kapitalflucht einsetzen könnte.
Wenn Daten in die falschen Hände kommen...
Ein weiterer Aspekt betrifft die Datensicherheit. Welche Behörde kann garantieren, dass die persönlichen Daten der EU-Bürger in jedem Land gleichermaßen geschützt werden und wer kann sicherstellen, dass bei Missachtung Konsequenzen folgen und auch durchgesetzt werden? Das Korruptionsgefälle innerhalb der EU-Staaten ist nicht flach und Daten sind im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem Handel mit den sensiblen Daten kommen könnte, den sich kriminelle Banden oder Strukturen zu Nutze machen könnten. Von der gezielten Jagd auf alte Menschen, um sie beispielsweise mit der Enkeltrick-Methode hereinzulegen, bis hin zu ausgewählten Raub-, Erpressungs- oder gar Entführungsopfern wäre einiges vorstellbar, was Schwerkriminelle mit solchen sensiblen Informationen anfangen könnten. Auf dem Schwarzmarkt respektive im Darknet könnten diese Daten einiges einbringen. Bei 27 Mitgliedsstaaten dann das Datenleck zu finden, das sowohl intern durch korrumpierbare Mitarbeiter als auch extern durch Hackerangriffe verursacht werden kann, dürfte keine einfache Aufgabe werden.
Wer jedenfalls vorgibt, die Finanzkriminalität bekämpfen zu wollen, sollte sich auch die Frage gefallen lassen, was bisher getan wird, um Steuerverschwendung und unnötige Staatsausgaben zu verhindern respektive zu ahnden, ehe daran gedacht wird, die Bürgerrechte ein weiteres Mal zu beschneiden. Wenn verfassungsrechtliche Ansprüche der Bürger eingeschränkt werden sollen, müssen dafür triftige Gründe obliegen und diese können nicht mit einem generischen Argument flächendeckend vom Tisch gewischt werden. Sie müssten im Einzelfall entschieden und wenn überhaupt mit einem Skalpell und nicht mit einem Breitschwert bearbeitet werden.




